Die Prüfung eines kraftbetätigten Tores wird von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.
(siehe BGR 232, ehem. ZH 1/494)
Auszug: „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.“
Somit gilt diese Vorschrift ohne Einschränkung für alle Gewerbetreibenden sowie dort, wo gewerblich angestellte Personen (z.B. Putzfrau, etc.) eine Toranlage benutzen. Für reine Privathaushalte gibt es keine Prüfpflicht im Sinne der Berufsgenossenschaft.
Der Betreiber haftet für Schäden aufgrund fehlender Prüfung !
Die Wartung von Toren wird vom Torhersteller vorgeschrieben.
Die Wartungszyklen werden dem Kunden bei Lieferung des Tores in der Dokumentation mitgeteilt.
Diese Wartungszyklen sind unbedingt einzuhalten. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Tor privat oder gewerblich genutzt wird.
Die Wartung hat entscheidenden Einfluss auf die Gangbarkeit, Lebensdauer und Sicherheit einer Toranlage.
Bei der Wartung werden u.a. folgende Arbeiten durchgeführt:
- Fetten der Lager und Schienen
- Nachziehen von Schrauben
- Diverse Einstellarbeiten an Antrieb und Steuerung etc.