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12-2023
In der Cafeteria des Firmengebäudes startete unsere diesjährige Weihnachtsfeier mit leckerem Kuchen und Kaffee.
Danach ging es zum Seehaus Pforzheim.
Hier erwartete uns zum Auftakt des Abends ein gemütlicher Glühwein-Umtrunk im Seehaus-Garten in weihnachtlicher Atmosphäre mit Feuerschale.
Im festlich geschmückten Pavillion des Seehauses saßen wir anschließend in geselliger Runde bei leckerem Essen und Getränken.
So starteten wir gemeinsam die festliche Jahreszeit bei bester Stimmung.
Zum Schluss noch ein großes Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die auch in diesem Jahr
wieder vollen Einsatz gezeigt und hervorragende Arbeit geleistet haben.
15.07.2023
Mit dem Bus ging es zu unserem diesjährigen Betriebsausflug zur Universitätsstadt Tübingen. Auf der Busfahrt konnten sich alle schonmal mit Snacks und Getränken für den Tag stärken. In Tübingen angekommen, lagen die Stocherkähne schon im Neckar für uns bereit. Bei einer 2-Stündigen Fahrt entlang der malerischen Altstadt, vorbei am Hölderlinturm und rund um die Neckarinsel genossen wir die Sonne und fanden zum Glück auch immer wieder Schatten bei dem warmen Wetter. Von unserem „Stocher-Kapitän“ erfuhren wir nebenbei noch so einiges über die Geschichte und diverse Bekanntheiten Tübingens.
Nach einer anschließenden, gelungenen Abkühlung in Form von leckeren Eisbechern in der Altstadt ging es wieder zurück zum Bus, welcher uns auf die Schwäbische Alb zur Bärenhöhle brachte. Bei einer interessanten Sonderführung durften wir so einiges über die Entstehung der Tropfsteinhöhle und die dort gefundenen Skelette der Höhlenbären erfahren. Und bei Außentemperaturen von bis zu 35°C freute sich so mancher über die erfrischenden Temperaturen von ca. 10°C in der Höhle.
Gegen Abend ging es wieder Richtung Heimat, wo wir den Abend im Biergarten mit einem leckeren Essen bei gemütlichem Beisammensein ausklingen ließen.
19.11.2022
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeitern für die wertvolle geleistete Arbeit im vergangenen Jahr und wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit!
16.07.2022
Mit dem Bus ging es zur Solardraisinen-Tour in den Odenwald.
Dort starteten wir nach einem kleinen Sektempfang in Wald Michelbach. Die Fahrt führte uns über große Viadukte und durch zwei Tunnel. Unterwegs gab es für jeden ein Lunchpaket zur Stärkung. An unserer Zwischenstation in Mörlenbach angekommen konnte sich jeder etwas die Füße vertreten. Ein Eis bei dem warmen Wetter durfte natürlich auch nicht fehlen. Dann ging es wieder zum Draisinenbahnhof. Dort wartete unser Bus und brachte uns zurück in die Heimat. Im Hasenhäusle Engelsbrand ließen wir den Abend bei einem gemütlichen Abendessen ausklingen.
03.06.2022
Heute durften wir die Jugendfeuerwehr Engelsbrand bei deren Blaulichtaktionstag unterstützen, bei dem den Kindern der Grundschulen Engelsbrand die Aufgaben der Feuerwehr näher gebracht wurden. Wir betreuten eine der acht Stationen, bei der wir insgesamt 80 Schülerinnen und Schülern aufgeteilt in 8 Gruppen den richtigen Umgang mit Feuerlöschern zeigten. Jeder Teilnehmer hatte die Möglichkeit, einen simulierten Holzstapelbrand zu löschen.
Nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder sollten möglichst früh in diesem Thema geschult werden, damit sie lernen, sich im Ernstfall richtig zu verhalten.
13.11.2021
Leider fiel unsere jährliche Betriebsweihnachtsfeier wie wir sie sonst kennen aufgrund der aktuellen Corona-Lage auch in diesem Jahr wieder aus.
Dafür gab es aber eine kleine Ersatz-Weihnachtsfeier unter Einhaltung aller Corona-Vorschriften in Form eines kleinen Weihnachtsmarktes. Mit Glühwein, Punsch und gutem Essen konnten wir am Lagerfeuer ein paar gemütliche Stunden verbringen.
01.10.2021
Am 01.10.2021 fand für einige Mitarbeiter der Firma MAI die Schulung „Befähigungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen“ statt.
Diese wurde von allen mit Erfolg bestanden.
Nach einer ausführlichen theoretischen Präsentation, welche die rechtlichen Grundlagen, Regeln der Technik, Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten aufzeigte, folgte ein Theorie-Test. Anschließend ging es zur praktischen Unterweisung mit Prüfung.
Hier durften verschiedene Typen von Arbeitsbühnen angeschaut und getestet werden.
25.09.2019
Heute durften wir die Jugendfeuerwehr Neuhausen/Enzkreis zu einem Löschtraining bei uns im Hause begrüßen. Nach einem kurzen Theoriepart, in dem die Kinder und Jugendlichen altersgerecht über Brandklassen, Arten von Feuerlöschern und die richtige Verhaltensweise beim Brand unterrichtet wurden, ging es dann zum praktischen Teil über. Alle warteten gespannt bis sie endlich selbst an der Reihe waren um mit Wasser, Schaum und Kohlendioxid zu löschen. Das Highlight zum Schluss war wie immer eine Spraydosen- und eine Fettbrandexplosion.
14.09.2019
Am 14.09.2019 war die Firma MAI Sicherheitstechnik bei der Feuerwehr Neuhausen zu Besuch. Bei sonnigem Wetter führten wir mit zwei Gruppen aus der Bevölkerung ein Löschtraining zur richtigen Handhabung von Feuerlöschern durch. Im Theorieteil wurden unter anderem Grundlagen wie Brandklassen und Löschtechniken vermittelt. Nach einer kurzen Stärkung ging es dann über zum praktischen Teil, bei dem sich jeder an Wasser- Schaum- und Kohlendioxidlöschern versuchen konnte. Ein Fettbrand und eine Spraydosenexplosion zum Schluss durften natürlich auch nicht fehlen.
24.07.2018
Am 24.07.2018 besuchte uns die Feuerwehr Remchingen Süd zur Fortbildung Brennen und Löschen, Umgang mit Feuerlöschern in Hamberg.
Im anfänglichen Theorieteil wurde den Teilnehmern die Grundsätze zur Entstehung und Bekämpfung von Bränden unter anderem mit Experimenten zur Veranschaulichung demonstriert.
Nach einer kurzen Pause mit kleiner Stärkung ging es dann nach draußen und jeder konnte die Löschmittel Wasser, Schaum und Kohlendioxid auf die unterschiedlichen Löscheffekte am echten Feuer testen. Hierbei wurde auch die spezielle Vorgehensweise bei Fett- und Metallbränden geübt.
Wir bedanken uns für die zahlreiche Teilnahme und das mitgebrachte Interesse.
18.05.2018
Am 18.05.2018 unterstützten wir die Jugendfeuerwehr Engelsbrand bei deren Blaulichtaktionstag in der Grundschule Engelsbrand, bei dem den Kindern die Aufgaben der Feuerwehr näher gebracht wurden. Wir betreuten eine der sieben Stationen, bei der wir insgesamt 70 Schülerinnen und Schülern aufgeteilt in 7 Gruppen den richtigen Umgang mit Feuerlöschern lehrten. Jeder Teilnehmer hatte die Möglichkeit, einen simulierten Mülleimerbrand zunächst mit Wasser und dann mit Schaum zu löschen.
Nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder sollten möglichst früh in diesem Thema geschult werden, damit sie lernen, sich im Ernstfall richtig zu verhalten.
07.11.2017 Feuerlöschtraining mit der Jugendfeuerwehr Engelsbrand
Bei der Jugendfeuerwehrübung der Jugendfeuerwehr Engelsbrand am 07.11.2017 wurde den Kindern und Jugendlichen der richtigen Umgang mit Feuerlöschern gelehrt.
Bevor wir mit dem praktischen Teil starteten, stand ein Theorieteil auf dem Plan. Denn neben der Voraussetzung zur Entstehung eines Brandes und den unterschiedlichen Brandklassen sind auch die verschiedenen Löschmittel und der Aufbau von Feuerlöschern wichtiges Vorwissen für die Praxis.
Danach durfte jeder das Gelernte am Feuerlöschtrainer in die Praxis umsetzen. Hierbei wurde ein Mülleimerbrand sowie ein Flüssigkeitsbrand simuliert.
Anschließend wurde noch eine Spraydosenexplosion vorgeführt, bei der alle staunten, mit was für einer Wucht eine Spraydose bei zu großer Hitze in ihre Einzelteile zerrissen werden kann.
Eine abschließende Fettbrandexplosion zeigte, dass man niemals Wasser zum Löschen von brennendem Fett verwenden darf.
24.06.2017 Fahrsicherheitstraining am Hockenheimring
Am 24.06.2017 fand ein Fahrsicherheitstraining für alle Mitarbeiter und deren Angehörige im ADAC Fahrsicherheitszentrum am Hockenheimring statt.
Nach einer kurzen Begrüßung und einem Briefing durch die beiden Trainer ging auch schon der praktische Teil los. Aufgeteilt in 2 Gruppen (Kleintransporter und PKW) übten insgesamt 14 Teilnehmer den richtigen Umgang mit den Fahrzeugen in verschiedenen Situationen, wie zum Beispiel Vollbremsung bei trockener, sowie glatter Fahrbahn und das Ausweichen an Hindernissen. Nach der Mittagspause ging es dann frisch gestärkt in den zweiten praktischen Teil, bei dem wir unsere neuen Erkenntnisse vom Vormittag vertieften. Hauptbestandteil war das Ausweichen an Hindernissen auf gerader und kurviger Strecke, sowie auf glatter Fahrbahn mit Gefälle. Die Kleintransportergruppe wurde zusätzlich über die richtige Ladungssicherung und sicheres Rangieren ausgebildet.
Zum Schluss trafen sich alle Teilnehmer nochmal und nach einem kurzen Abschlussgespräch wurde Jedem eine Urkunde ausgehändigt.
Wir möchten uns bei Allen recht herzlich für die zahlreiche Teilnahme am Fahrsicherheitstraining und bei unseren beiden Trainern für den
lehrreichen und kurzweiligen Tag bedanken!
03.2017 Ausweitung der Zuschussförderung für Einbruchschutz
Seit dem 21. März 2017 werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert. Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 € bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 €. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10% der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 €. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 € KfW-Zuschuss möglich.
KfW-Pressemitteilung vom 21.03.2017
01.2017 Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die KfW
Der Andrang auf die Fördergelder der KfW-Bankengruppe im Jahr 2016 war gigantisch: Bereits im September waren die bereitgestellten Haushaltsmittel für Einbruchschutz-Maßnahmen aufgebraucht. Offiziell. Denn tatsächlich wurden auch danach beantragte Fördergelder ausgezahlt. Wegen des großen Erfolges sollen nun für das Jahr 2017 die Fördermittel verfünffacht werden: auf 50 Millionen Euro.
Es loht sich, den Antrag möglichst früh zu stellen, denn die Fördermittel werden nach Reihenfolge der Anträge überwiesen.
12.2016 Zuwachs für unsere Fahrzeugflotte
Zum Jahresende 2016 haben wir unseren Fuhrpark um zwei neue Fahrzeuge erweitert.
KfW fördert privaten Einbruchschutz
Ende November 2015 wurde vom Bundesbauministerium und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) konkrete Details zur erweiterten Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen veröffentlicht.
Eigentümer und Mieter können ab sofort bei der KfW Zuschüsse beantragen, wenn sie ihre Häuser/Wohnungen gegen Einbrüche absichern. Das überarbeitete KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ sieht außerdem vor, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung frei kombinierbar sind.
Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden nun eigenständig gefördert:
- Einbau von Alarmanlagen
- Gegensprechanlagen
- Einbau einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
- Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
- Nachrüstung von Fenstern
- Einbruchhemmende Gitter und Rollläden
Der Einbau einbruchhemmender Fenster/-türen wird über das Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert. Beide Programme können problemlos miteinander kombiniert werden. Damit Maßnahmen überhaupt gefördert werden können, müssen sie festgelegte technische Mindeststandards erfüllen und sind durch Fachunternehmen auszuführen.
Auf die förderfähigen Investitionskosten (min. 2.000 €, max. 15.000 €) wird ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt, also min. 200 € und max. 1.500 €. Werden Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit einem altersgerechten Umbau verbunden, beträgt der Zuschuss max. 5.000 €.
Bei allen Maßnahmen sind Materialkosten und Handwerkerleistungen förderfähig. Der Antrag muss zwingend (vom Eigentümer bzw. Mieter) vor Maßnahmenbeginn bei der KfW eingereicht werden, bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Es loht sich, den Antrag möglichst früh zu stellen, denn die Fördermittel werden nach Reihenfolge der Anträge überwiesen.
10.2015 Der Landrat bei der Fa. MAI Sicherheitstechnik
Am 20.10.2015 besuchte uns der Landrat des Enzkreises Herr Röckinger und der Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen Herrn Korz mit einer Wirtschaftsdelegation. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung erhielten wir von Herrn Röckinger die Ferdinand von Steinbeis-Medaille überreicht.
Zuschüsse für privaten Einbruchschutz
Die Politik reagiert mit neuem Förderprogramm auf die seit Jahren steigende Zahl an Wohnungseinbrüchen.
Der Bundestag hat Ende Mai 2015 finanzielle Hilfen bei der Absicherung von Häusern und Wohnungen gegen Einbrecher beschlossen.
Demnach werden von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse von bis zu 1.500 € für Maßnahmen zum Einbruchschutz gewährt. Insgesamt werden 30 Millionen € bereit gestellt, im laufenden und den beiden kommenden Jahren jeweils 10 Millionen €. Somit können Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter (das Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt) künftig eine separate KfW-Förderung für Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster sowie Gitter beantragen. Bisher war dies nur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur Energie- oder Barrierereduzierung möglich.
Die Förderung beträgt 20 Prozent der Gesamtsumme, der maximale Zuschuss liegt bei 1.500 €. Voraussetzung ist, dass mindestens 500 € investiert werden. Die steuerliche Absetzung der Handwerkerleistungen bleibt hiervon unberührt, d.h. die Förderung kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die Details (Voraussetzungen, Förderhöhen usw.) werden in den nächsten Monaten vom Bundesbauministerium konkretisiert.
Quelle BHE
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht in Baden Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.
Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden.
Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.
95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.
Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31.Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich?
Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.
Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten für die Installation, sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.
In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.
In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.
Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben?
Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.
Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?
Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden. Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.
Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?
Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht.
Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein?
Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat.
Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen?
Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.
Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschränkungen?
Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.
Ergänzende Hinweise und Empfehlungen
Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems, sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.
11.2012
K-Einbruch, die Initiative der Polizei und der Wirtschaft veranstaltete den Tag des Einbruchschutzes
Im Rahmen dieser Aktion veranstalteten die Firmen MAI Sicherheitstechnik, der Schreiner-Meisterbetrieb Bartholomä und die Firma Pax Fenster und Türen am 03.11.2012 einen gemeinsamen Tag der offenen Tür in den Räumlichkeiten der Fa. MAI in Neuhausen-Hamberg.
Eine große Anzahl an interessierten Gästen konnte sich umfangreich zum Thema Einbruchschutz informieren. Auch konnten sich die Gäste an einem Standardfenster und an einem einbruchhemmenden Pax-Secura Fenster als Einbrecher versuchen.
21.04.2012 Einweihung unseres neuen Firmengebäudes
Nach einem Rundgang durch die neuen Räumlichkeiten und zahlreichen Infos zur Sicherheit konnten sich unsere Gäste in der Lager- und Fertigungshalle stärken.
Im gesamten Gebäude konnten sich unsere Gäste zu den Themen Einbruchschutz und Brandschutz informieren.
Auf dem Freigelände konnten die Besucher mit verschiedenen Feuerlöschern realitätsnah Feuer löschen.
Auch das richtige Löschen von Fettbränden sowie die Folgen des falschen Löschens mit Wasser (Fettexplosion) wurde vorgeführt.
Die Folgen von Spraydosenexplosionen waren noch in der ganzen Umgebung zu hören.
Bei unserer Verlosung wurden folgende Gewinner gezogen:
1. Preis (Videoüberwachungsset)
Michael Mühldräxler
2.-5. Preis (Feuerlöschspray)
Nathalie Bommer
Martin Munz
Marcus Lösch
Charlotte Schneider
6.-10. Preis (Rauchmelder)
Thomas Stoll
Familie John
Jürgen Volle
Herr Daniel
Heike Haberer
Wir danken unseren zahlreichen Gästen für Ihren Besuch.
2011 Die Firma MAI hat in die Zukunft investiert
Halle mit Lager und Werkstätten und das neue Verwaltungsgebäude
Um den steigenden Anforderungen und dem Wachstum unserer Firma gerecht zu werden, haben wir uns im Jahr 2009 entschlossen, den Firmensitz nach Neuhausen-Hamberg zu verlagern. Hierzu wurde eine Lagerhalle erworben. Diese wurde durch ein Verwaltungs-, Ausstellungs- und Schulungsgebäude ergänzt. Die Fertigstellung erfolgte im Frühjahr 2011.
Nach dem Umzug in die neuen Räumlichkeiten wurde das Leistungsangebot in verschiedenen Bereichen weiter ausgebaut. So werden jetzt z.B. Weiterbildungslehrgänge für Brandschutzbeauftragte entsprechend den Vfdb-Richtlinien angeboten. Eine große Anzahl an Sicherheitseinrichtungen für den Einbruchschutz und Brandschutz nach aktuellstem Stand der Technik kann in unserem Objekt in voller Funktion vorgeführt werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie einfach einen Besuchstermin.